Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2013 der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Auflagen zugestimmt.

An Änderungen/Neuerungen sind u.a. geplant:

  • Die energetischen Standards für Neubauten sollen ab 2016 in einem Schritt um 25 Prozent steigen.
  • Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.

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Artikel - DENA - Zukunft Haus

Die neue EnEV kann nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung sämtliche Änderungen annimmt. Zusätzlich ist eine Notifizierung durch die EU erforderlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV ist deshalb voraussichtlich frühestens im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen.

Quelle: www.zukunft-haus.de